2. An der Einigungsverhandlung vom 8. Oktober 2024 nahmen – neben der Amtsleiterin – der Schuldner, der Rechtsvertreter der Miterben sowie J.________ (Mitglied der Erbengemeinschaft) teil. Eine Einigung konnte nicht erzielt werden. Der Schuldner unterschrieb das Protokoll zwar, zog aber sein Einverständnis wieder zurück, als er das Protokoll durchstrich (act. 1/1).