1. In den vom Kanton Zug, vertreten durch die Kantonale Steuerverwaltung Zug, gegen A.________ (nachfolgend: Schuldner) angehobenen Betreibungen Nrn. B.________ und C.________ vollzog das Betreibungsamt Baar am 24. August 2023 die Pfändung (Nr. D.________). Dabei pfändete das Amt den Liquidationsanteil des Schuldners an der unverteilten Erbschaft von E.________ und F.________, G.________ [Ort], bestehend aus der Liegenschaft H.________, I.________ [Ort]. Den Liquidationsanteil des Schuldners (1/7 der unverteilten Erbschaft) schätzte das Betreibungsamt auf CHF 1.00 (act. 1/2).