Betreffend die L.________ AG und den Schuldner würden die Mandats- und Treuhandverträge geprüft und bekannt gegeben. Es bestehe eine Trusturkunde, die er dem Betreibungsamt zustellen werde. Bis zum 12. März 2025 würden diese Fragen geklärt und allfällige Unterlagen dem Betreibungsamt übergeben (vgl. act. 4/10). 2.3.2.4 In der Folge reichte der Beschwerdeführer keine Unterlagen ein, weshalb ihn das Betreibungsamt in der angefochtenen Verfügung vom 1. April 2025 zur Herausgabe namentlich genannter Unterlagen aufforderte (vgl. act. 4/17). Seite 8/14