dass der Schuldner nicht nur der beneficiary, d.h. der Begünstigte des Trusts sei, sondern gleichzeitig den (von ihm als Settlor eingesetzten) Trustee vollumfänglich kontrolliere. Die Aktien der F.________ AG würden von ihrem einzigen Verwaltungsratsmitglied, dem Beschwerdeführer, zu 100 % treuhänderisch für den Schuldner gehalten. Mit anderen Worten stehe der Trustee gleich selbst im wirtschaftlichen Eigentum des Begünstigten des Trusts, d.h. des Schuldners, womit dieser vollständig und allein über die Verwendung der Trust- Vermögenswerte und etwaige Ausschüttungen an ihn entscheiden könne (vgl. act. 4/5).