1.2 Die Beschwerde gegen die Pfändungsanzeige/-urkunde vom 27. Februar 2005 wird abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist. 1.3 Das Gesuch um Wiederherstellung "sämtliche[r] Fristen in Bezug auf die Betreibung Nr. G.________ und den Arrestbefehl Nr. F.________" wird abgewiesen. 1.4 Für das Beschwerdeverfahren werden keine Kosten erhoben. Seite 19/20 1.5 Für das Gesuch um Wiederherstellung "sämtlicher Fristen" wird der Beschwerdeführerin eine Gebühr von CHF 300.00 auferlegt. 2. Beschwerdeverfahren BA 2025 57