14'551 (und nicht 14'155) vinkulierten Namenaktien zu CHF 100.00 (Stimmrechtsaktien) besteht. Letzteres räumt die Beschwerdeführerin selbst ein. Weshalb der tatsächliche Bestand der Beschwerdeführerin lediglich 8'734 (und nicht 9'130) "B-Shares" umfassen soll, erhellt aus den Ausführungen der Beschwerdeführerin nicht. Sodann wurden die aufgelisteten 5'421 "B-Shares", die angeblich nicht pfändbar sein sollen, in der revidierten Pfändungsurkunde vom 30. Juni 2025 nicht korrigiert.