5.2.1 Die angefochtene, erneut revidierte Pfändungsurkunde vom 30. Juni 2025 ist bei der Schweizer Zustelladresse der Beschwerdeführerin am 17. Juli 2025 eingetroffen (vgl. act. 1 Rz 2). Die am Montag, 28. Juli 2025 der schweizerischen Post übergebene Beschwerde erfolgte Seite 17/20 demnach innerhalb der 10-tägigen Beschwerdefrist. Diesbezüglich ist auf die Beschwerde einzutreten.