5.1 Die Beschwerdeführerin beantragt, der Zahlungsbefehl und die Pfändungsankündigung [vom 27. Februar 2025] in der Betreibung Nr. G.________ des Betreibungsamtes Zug seien aufzuheben. Diesbezüglich kann auf E. 4.1 hiervor verwiesen werden. Auf die Beschwerde gegen den Zahlungsbefehl und die Pfändungsanzeige/-urkunde vom 27. Februar 2025 ist zufolge Verspätung nicht einzutreten. 5.2 Weiter verlangt die Beschwerdeführerin, es sei die Pfändungsurkunde Nr. N.________ des Betreibungsamtes Zug vom 30. Juni 2025 aufzuheben.