Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden. Zur Schätzung des Ver- Seite 16/20 kehrswerts von nicht börsenkotierten Wertpapieren stellen die Steuerbehörden in der Regel auf das Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK), "Wegleitung zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögensteuer" vom 28. August 2008, aktualisierte Fassung vom Dezember 2022, als angemessene und zuverlässige Bewertungsmethode ab (vgl. Urteil des Bundesgerichts 2C_59/2022 vom 15. September 2022 E. 2.4). Die Beschwerdeführerin zeigt nicht auf, weshalb die Bewertungsmethode der Steuerbehörden nicht angemessen sein soll.