(netto) respektive der "B-Shares" auf CHF 61.95 (netto). Es sei daher davon auszugehen, dass ein allfälliger Verkauf von 255 "A-Shares" vermutlich einen Betrag in Höhe von ca. CHF 157'972.50 (= 255 x CHF 619.50) einbringen würde (vgl. act. 4/3). Aufgrund dessen, dass die Wertschriftenbewertung aus dem Jahr 2022 stammte und dem Betreibungsamt keine aktuelle Bilanz und Erfolgsrechnung der Drittschuldnerin vorlag, um den genauen Schätzungswert der Namenaktien zu eruieren, stellte das Betreibungsamt auf die amtliche Bewertung der Steuerbehörden ab (vgl. act. 4/15 "B. Bemerkungen"). Dieses Vorgehen ist nicht zu beanstanden.