Vor diesem Hintergrund fragte das Betreibungsamt die Rechtsvertretung der Drittschuldnerin mit Schreiben vom 12. März 2024 an, wie hoch der Wert der Namenaktien sei und welchen Betrag die Aktien bei einem allfälligen Verkauf einbringen würden (act. 4/2). Die Rechtsvertretung der Drittschuldnerin erklärte mit Schreiben vom 19. März 2024, gemäss der ihr zur Verfügung gestellten Bewertung der schweizerischen Steuerbehörden von 2022 belaufe sich der Wert der "A-Shares" auf CHF 619.50 (netto) respektive der "B-Shares" auf CHF 61.95 (netto).