Trotzdem würden die A-Aktien lediglich mit rund CHF 206.00 pro Aktie bewertet, während für die B-Aktien sogar nur ca. CHF 2.00 pro Aktie eingesetzt würden, was einem Bruchteil des belegten Marktwertes entspreche und sogar deutlich unter dem Nominalwert liege. In den Bemerkungen der Pfändungsurkunde werde zusätzlich eine Bewertung nach dem steuerlichen Drittelswert vorgenommen, wonach für A-Aktien CHF 619.50 und für B-Aktien CHF 61.95 eingesetzt würden. Dies sei viel zu tief.