3.7.1 Die gepfändeten Gegenstände dienen zur Deckung der der Pfändung zugrunde liegenden Forderung. Diese setzt sich vorliegend wie folgt zusammen: CHF 737'415.34 nebst Zins zu 4 % seit 17. Oktober 2023, CHF 50'000.00 nebst 4 % Zins seit 1. September 2023, CHF 2'262.00 Arrest- und Gerichtskosten, CHF 2'775.82 bisherige Verfahrens- und Übersetzungskosten zuzüglich Betreibungs- und Pfändungsvollzugskosten sowie Publikationskosten (vgl. act. 1/3). Das sind zusammengerechnet CHF 792'453.16 zuzüglich Zins und zukünftige Kosten.