Die Arrestschuldnerin sei Mehrheitsaktionärin der Drittschuldnerin, deren Verwaltungsratspräsident I.________ H.________ sei und dessen Tochter, J.________ H.________, ihrerseits Delegierte des Verwaltungsrats sei (act. 7/43). In der Folge machte das Betreibungsamt Zug zahlreiche Abklärungen zum Wohn- bzw. Aufenthaltsort von I.________ H.________ (act. 7 S. 5).