3.2.1 Mit internationalem Rechtshilfegesuch vom 17. Mai 2024 ersuchte das Betreibungsamt Zug das Obergericht des Kantons Zug, die Arresturkunde und den Zahlungsbefehl (inkl. spanischer Übersetzung) der Beschwerdeführerin an die Adresse in Uruguay gemäss Arrestbefehl (A.________ S.A., O.________ [Strasse], Montevideo) zuzustellen (act. 7/1, act. 7/9, act. 7/11). Mit Schreiben vom 23. August 2024 teilte das Obergericht Zug dem Betreibungsamt mit, dass das Zustellungsersuchen nicht habe ausgeführt werden können. Gemäss Bericht des zuständigen Gerichtsvollziehers vom 1. August 2024 gebe es an der Adresse O._