2.2 Die Beschwerden BA 2025, BA 2025 57 und BA 2025 61 betreffen die gleichen Parteien und den gleichen Sachverhalt. Es erscheint daher zweckmässig, die Beschwerdeverfahren insofern zu vereinigen, dass sie in einem Entscheid und unter Beizug der Akten aller Verfahren behandelt werden. 3. Beschwerdeverfahren BA 2025 25