1. Die Beschwerdeführerin wird durch B.________, einen Rechtsanwalt aus Uruguay, vertreten. Die Anwaltsvollmacht für B.________ wurde am 12. März 2025 von I.________ H.________ unterzeichnet (act. 1/1 im Verfahren BA 2025 25). I.________ H.________ ist unbestrittenermassen sowohl Organ der Beschwerdeführerin als auch Verwaltungsratspräsident der Drittschuldnerin (vgl. act. 13 Rz 10 und 44 im Verfahren BA 2025 25).