16.2 Das Betreibungsamt Zug beantragte in der Beschwerdeantwort vom 7. August 2025 die Abweisung der Beschwerde. In prozessualer Hinsicht stellte es Antrag auf Zusammenführung aller Beschwerdeverfahren (BA 2025 25, BA 2025 57 und BA 2025 61) in ein Verfahren (act. 4). 16.3 Die Gläubigerin stellte in der Vernehmlassung vom 9. August 2025 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. Der prozessuale Antrag auf Verfahrensvereinigung sei abzuweisen (act. 5). Seite 8/20 Erwägungen