14.2 Das Betreibungsamt Zug beantragte in der Beschwerdeantwort vom 18. Juli 2025 die Abweisung der Beschwerde (act. 4). 14.3 Die Gläubigerin stellte in der Vernehmlassung vom 28. Juli 2025 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. Der prozessuale Antrag auf Verfahrensvereinigung sei abzuweisen (act. 5).