13. Bereits zuvor, mit Schreiben vom 20. Mai 2025, hatte die Drittschuldnerin dem Betreibungsamt Zug mitgeteilt, dass von den "A-Shares" 14'062 verbrieft und lediglich 3'783 unverbrieft seien. Von den "B-Shares" seien alle 14'155 nicht verbrieft. Daraufhin korrigierte das Betreibungsamt die gepfändeten Gegenstände mit Pfändungsurkunde vom 30. Juni 2025 wie folgt (Pfändung Nr. N.________; act. 15/6-7 im Verfahren BA 2025 25; act. 1/10 im Verfahren BA 2025 57):