12.6 Mit Eingabe vom 20. Juni 2025 äusserte sich die Beschwerdeführerin innert erstreckter Frist zur Beschwerdeantwort des Betreibungsamtes Zug vom 16. April 2025 und zur Vernehmlassung der Gläubigerin vom 22. April 2025 (act. 13). 12.7 Dazu wiederum nahmen das Betreibungsamt Zug am 3. Juli 2025 (act. 15) und die Gläubigerin am 6. Juli 2025 Stellung (act. 16). 12.8 Die Beschwerdeführerin reichte am 18. Juli 2025 eine Stellungnahme ein (act. 18). 12.9 Hierzu äusserten sich die Gläubigerin mit Eingabe vom 28. Juli 2025 (act. 21) und das Betreibungsamt Zug mit Eingabe vom 5. August 2025 (act. 22).