12.3 Das Betreibungsamt Zug beantragte in der Beschwerdeantwort vom 16. April 2025 die Abweisung der Beschwerde (act. 7). 12.4 Die Gläubigerin stellte in der Vernehmlassung vom 22. April 2025 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin (act. 8). 12.5 Mit Schreiben vom 8. Mai 2025 gab B.________ ein Zustelldomizil in der Schweiz bekannt (act. 9).