3. Nachdem die Arrestgläubigerin den Arrest beim Betreibungsamt Zug prosequiert hatte (act. 7/10 im Verfahren BA 2025 25), stellte dieses am 25. April 2024 den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. G.________ aus (act. 7/16 im Verfahren 2025 25). Seite 3/20