{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2025-12-16", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2025-25_2025-12-16.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2025_25_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaaaa12aa336abbe6afe83cdd64b1167663a250771bb658f2b16009f142e4b12ad41adb3ece15d5efceba9b658a26f7aac0?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaaaa12aa336abbe6afe83cdd64b1167663a250771bb658f2b16009f142e4b12ad41adb3ece15d5efceba9b658a26f7aac0&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2025_25", "Checksum": "606dd14821dba951558751542706a5d4"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2025 25"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 16.12.2025 BA 2025 25"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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Ein Darlehen (Aktionärsdarlehen) der Schuldnerin gegenüber der D.________ AG, E.________,\n6300 Zug, Darlehensvertrag vom 31.03.2020 im Umfang von CHF 11'318'738.00 per 31.03.2023.\nBetreibungsamtliche Schätzung CHF 1.00.\n\n2. 255 unverbriefte Namenaktien à nom. CHF 1'000.00, sogenannte \"A-Shares\" der D.________ AG,\nE.________, 6300 Zug. Alleiniges Eigentum der Schuldnerin. Betreibungsamtliche Schätzung\nCHF 52'700.00.\n\n3. 2'601 unverbriefte Namenaktien à nom. CHF 1'000.00, sogenannte \"A-Shares\" der D.________\nAG, E.________, 6300 Zug. Alleiniges Eigentum der Schuldnerin. Betreibungsamtliche Schätzung\nCHF 537'600.00.\n\n4. 528 unverbriefte Namenaktien à nom. CHF 1'000.00, sogenannte \"A-Shares\" der D.________ AG,\nE.________, 6300 Zug. Drittansprache. Betreibungsamtliche Schätzung CHF 108'600.00.\n\n5. 399 unverbriefte Namenaktien à nom. CHF 1'000.00, sogenannte \"A-Shares\" der D.________ AG,\nE.________, 6300 Zug. Drittansprache. Betreibungsamtliche Schätzung CHF 82'400.00.\nSeite 6/20\n\n6. 8'734 unverbriefte Namenaktien à nom. CHF 100.00, sogenannte \"B-Shares\" der D.________ AG,\nE.________, 6300 Zug. Alleiniges Eigentum der Schuldnerin. Betreibungsamtliche Schätzung\nCHF 180'400.00.\n\n7. 5'421 unverbriefte Namenaktien à nom. CHF 100.00, sogenannte \"B-Shares\" der D.________ AG,\nE.________, 6300 Zug. Drittansprache. Betreibungsamtliche Schätzung CHF 10'800.00.\n\n14.\n14.1 Dagegen reichte B.________ namens der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 11. Juli\n2025 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und stellte folgendes Rechtsbegehren (act. 1;\nVerfahren BA 2025 57).\n\n1. Es sei die Pfändungsurkunde vom 30. Juni 2025 Nr. N.________ des Betreibungsamtes Zug\naufzuheben.\n\n2. Es seien der Zahlungsbefehl und die Pfändungsankündigung betreffend Betreibung\nNr. G.________ des Betreibungsamtes Zug aufzuheben.\n\n3. Eventualiter seien sämtliche Fristen in Bezug auf die Betreibung Nr. G.________ und den Arrestbefehl Nr. F.________ wiederherzustellen.\n\n4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich der gesetzlichen MWST zu Lasten des Betreibungsamtes Zug.\n\nIn prozessualer Hinsicht beantragte die Beschwerdeführerin, die Beschwerde BA 2025 57 sei\nmit dem laufenden Verfahren BA 2025 25 des Obergerichts Zug zu vereinigen. Eventualiter\nsei die Beschwerde zu sistieren, bis das Verfahren BA 2025 25 erledigt und über die \"Grundlagenverfügungen\" entschieden sei. Weiter seien die Akten aus dem beim gleichen Gericht\nhängigen Verfahren BA 2025 25 zum Beweis der bereits gemachten Aussagen, vorhandener\nBeweismittel und relevanter Sachverhalte beizuziehen und zum Verfahren BA 2025 57 zu\nden Akten zu nehmen.\n\n14.2 Das Betreibungsamt Zug beantragte in der Beschwerdeantwort vom 18. Juli 2025 die Abweisung der Beschwerde (act. 4).\n\n14.3 Die Gläubigerin stellte in der Vernehmlassung vom 28. Juli 2025 den Antrag, die Beschwerde\nsei abzuweisen, soweit darauf einzutreten sei, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführerin. Der prozessuale Antrag auf Verfahrensvereinigung sei abzuweisen (act. 5).\n\n15. Mit Schreiben vom 9. Juli 2025 teilte die Drittschuldnerin dem Betreibungsamt Zug mit, dass\nnicht total 14'155, sondern total 14'551 vinkulierte Namenaktien \"B-Shares\" bestehen würden. Entsprechend korrigierte das Betreibungsamt die Pfändungsurkunde vom 30. Juni 2025\nwie folgt (act. 1/3-4 im Verfahren BA 2025 61):\nSeite 7/20\n\n6. 9'130 unverbriefte Namenaktien à nom. CHF 100.00, sogenannte \"B-Shares\" der D.________ AG,\nE.________, 6300 Zug, im alleinigen Eigentum der Schuldnerin. Betreibungsamtliche Schätzung\nCHF 188'400.00.\n\n16.\n16.1 Gegen die korrigierte Pfändungsurkunde reichte B.________ namens der Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 25. Juli 2025 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des\nObergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und stellte\nfolgendes Rechtsbegehren (act. 1; Verfahren BA 2025 61):\n\n1. Es sei die Pfändungsurkunde vom 30. Juni 2025 Nr. N.________ des Betreibungsamtes Zug aufzuheben.\n\n2. Es seien der Zahlungsbefehl und die Pfändungsankündigung betreffend Betreibung\nNr. G.________ des Betreibungsamtes Zug aufzuheben.\n\n3. Eventualiter seien sämtliche Fristen in Bezug auf die Betreibung Nr. G.________ und den Arrestbefehl Nr. F.________ wiederherzustellen.\n\n4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich der gesetzlichen MWST zu Lasten des Betreibungsamtes Zug.\n\n"}