Entsprechend könnte das Betreibungsamt Baar, wenn der Vorschuss geleistet wird (und sofern ein sachlich und objektiv begründetes Bedürfnis besteht, mit der Liquidation der einfachen Gesellschaft E.________ einen erfahrenen Rechtsanwalt zu betrauen), die Aufsichtsbehörde darum ersuchen, einen Verwalter im Sinne von Art. 12 VVAG zu bezeichnen. Seite 7/8 Im Verfahren betreffend Bestimmung des Verwertungsverfahrens (Art. 132 SchKG) kann ein solcher Vertreter noch nicht bestimmt werden.