Es seien noch mehrere Forderungen gegen die Gesellschafter (B.________, R.________, S.________) sowie weitere Debitoren vorhanden. Um das auf ihn entfallende Liquidationsvermögen festzustellen, sei unbedingt eine ordnungsgemässe Beendigung der sich in Liquidation befindenden Gesellschaft durchzuführen (vgl. act. 1/3).