2.3 Der Schuldner erklärte in seiner E-Mail vom 18. Januar 2025, er hätte eigentlich erwartet, dass Rechtsanwalt H.________ als Vertreter der Gegenseite einen Zwischenbericht bzw. einen aktuellen Zwischenabschluss der einfachen Gesellschaft E.________ vorlege. Stattdessen habe er beantragt, sämtliche Bankguthaben der einfachen Gesellschaft von der I.________ auf sein Klientengelderkonto bei der O.________ AG zu überweisen, und habe mehrere zusätzliche Untervarianten der Geldüberweisung vorgeschlagen. Das gehe natürlich [wohl: nicht] ohne einstimmigen Beschluss der Gesellschafter.