3. Das Betreibungsamt Baar forderte die Parteien an der Einigungsverhandlung gemäss Art. 10 Abs. 1 der Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG) auf, ihre Anträge über die weiteren Verwertungsmassnahmen bis 19. Januar 2025 zu stellen. Der Schuldner beantragte in der E-Mail vom 18. Januar 2025, es sei unbedingt eine ordnungsgemässe Beendigung der sich in Liquidation befindenden Gesellschaft E.________ durchzuführen, um das auf ihn entfallende Liquidationsvermögen festzustellen (act. 1/3).