1. In der von der B.________ gegen A.________ (nachfolgend: Schuldner) angehobenen Betreibung Nr. C.________ über rund CHF 170'000.00 vollzog das Betreibungsamt Baar am 7. Mai 2024 die Pfändung (Pfändung Nr. D.________). Dabei pfändete das Amt unter anderem den Liquidationsanteil des Schuldners von 25 % am Gesamthandverhältnis der einfachen Gesellschaft E.________. Den Liquidationsanteil des Schuldners schätzte das Betreibungsamt auf CHF 1.00 (act. 1/1). Im Nachgang zur Pfändung bildete sich eine weitere Pfändungsgruppe, bestehend aus F.________ (Betreibung Nr. G.________ über ca. CHF 360'000.00) und der B.