{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2025-06-17", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2025-24_2025-06-17.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2025_24_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa1e084b27b31687abadb2d4adee19cab5ccfc788fafaaef434105e943f2317b5efda1fa8c88095b7acf0a03c5388a51a5?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa1e084b27b31687abadb2d4adee19cab5ccfc788fafaaef434105e943f2317b5efda1fa8c88095b7acf0a03c5388a51a5&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2025_24", "Checksum": "88093a2f2a8e742d1704d01a0f7e85e1"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2025 24"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 17.06.2025 BA 2025 24"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. Beschwerdeabteilung%z%Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Bestimmung des Verwertungsverfahrens (Art. 132 SchKG) | Bestimmung Verfahren SchKG 132"}], "ScrapyJob": "446973/80/216", "Zeit UTC": "01.04.2026 23:57:27", "Checksum": "904f49f5ba0cc792661a81e9074be9e0", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 17.06.2025 BA 2025 24\nRegeste:\nBestimmung des Verwertungsverfahrens (Art. 132 SchKG) | Bestimmung Verfahren SchKG 132\n\nII. Beschwerdeabteilung BA 2025 24\nAufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs\n\nOberrichter St. Scherer, Abteilungspräsident\nOberrichter P. Huber\nOberrichter M. Siegwart\nGerichtsschreiberin D. Huber Stüdli\n\nUrteil vom 17. Juni 2025 [rechtskräftig]\n\nin Sachen\n\nBetreibungsamt Baar, Rigistrasse 5, 6341 Baar,\nGesuchsteller,\n\ngegen\n\nA.________,\nSchuldner,\n\nbetreffend\n\nBestimmung des Verwertungsverfahrens (Art. 132 SchKG)\nSeite 2/8\n\nSachverhalt\n\n1. In der von der B.________ gegen A.________ (nachfolgend: Schuldner) angehobenen Betreibung Nr. C.________ über rund CHF 170'000.00 vollzog das Betreibungsamt Baar am\n7. Mai 2024 die Pfändung (Pfändung Nr. D.________). Dabei pfändete das Amt unter anderem den Liquidationsanteil des Schuldners von 25 % am Gesamthandverhältnis der einfachen Gesellschaft E.________. Den Liquidationsanteil des Schuldners schätzte das Betreibungsamt auf CHF 1.00 (act. 1/1). Im Nachgang zur Pfändung bildete sich eine weitere\nPfändungsgruppe, bestehend aus F.________ (Betreibung Nr. G.________ über ca.\nCHF 360'000.00) und der B.________ (Betreibung Nr. C.________ über ca.\nCHF 1'500'000.00). Insgesamt bestehen somit Pfändungen über rund CHF 2'030'000.00\n(act. 1/3).\n\n2. An der Einigungsverhandlung vom 9. Januar 2025 nahmen – nebst der Amtsleiterin des Betreibungsamtes Baar – der Schuldner und Rechtsanwalt H.________, Rechtsvertreter der\nübrigen Mitglieder der einfachen Gesellschaft E.________ und Gläubiger-Vertreter, teil.\nRechtsanwalt H.________ stellte folgende Anträge zur Verwertung des schuldnerischen Anteils am Gesamthandverhältnis der einfachen Gesellschaft (act. 1/4):\n\n1. Die I.________ AG, J.________, sei anzuweisen, sämtliche sich auf den Konten der einfachen\nGesellschaft E.________ befindenden Geldwerte (insbes. Geschäftskonto mit der IBAN\nK.________ über CHF 749'616.81 [Stand 31.12.2024]; Sparkonto mit der IBAN L.________ über\nCHF 631'449.01 [Stand 31.12.2024] sowie Sperrkonto mit der IBAN M.________ über\nCHF 204'507.77 [Stand 31.12.2024]) auf das Klientengelderkonto der Kanzlei N.________ bei der\nO.________ AG zu überweisen (IBAN P.________).\n\n2. Eventualiter zu Ziffer 1 sei die I.________ AG anzuweisen, 75 % der sich auf den Konten der einfachen Gesellschaft E.________ befindenden Geldwerte auf das Klientengelderkonto der Kanzlei\nN.________ bei der O.________ AG zu überweisen und 25 % der sich auf den Konten der einfachen Gesellschaft E.________ befindenden Geldwerte auf das Postkonto des Betreibungsamtes\nBaar (IBAN Q.________) zu überweisen.\n\n3. Subeventualiter zu Ziffern 1-2 hiervor sei die einfache Gesellschaft E.________ aufzulösen und die\nI.________ AG sei anzuweisen, sämtliche sich auf den Konten der einfachen Gesellschaft\nE.________ befindenden Geldwerte auf das Klientengelderkonto der Kanzlei N.________ bei der\nO.________ AG zu überweisen.\n\n4. Sub-Subeventualiter zu Ziffern 1-3 hiervor sei die einfache Gesellschaft E.________ aufzulösen\nund die I.________ AG sei anzuweisen, 75 % des sich auf den Konten der einfachen Gesellschaft\nE.________ befindenden Geldwerte auf das Klientengelderkonto der Kanzlei N.________ bei der\nO.________ AG zu überweisen und 25 % der sich auf den Konten der einfachen Gesellschaft\nE.________ befindenden Geldwerte auf das Postkonto des Betreibungsamtes Baar zu überweisen.\n\n5. Sub-Sub-Subeventualiter zu Ziffern 1-4 hiervor sei das Gesamthandverhältnis der einfachen Gesellschaft E.________ aufzulösen und zu liquidieren und es sei die Betreibungsbeamtin des Betreibungsamtes Baar als Verwalterin zu bezeichnen, um sämtliche dem betriebenen Schuldner zu-\nSeite 3/8\n\nstehenden Rechte auszuüben und auf die Überweisung sämtlicher sich auf den Konten der einfachen Gesellschaft E.________ bei der I.________ AG auf das Klientengelderkonto der Kanzlei\nN.________ bei der O.________ AG hinzuwirken.\n\n6. Sub-Sub-Sub-Subeventualiter zu Ziffern 1-5 hiervor sei das Gesamthandverhältnis der einfachen\nGesellschaft E.________ aufzulösen und zu liquidieren und das Betreibungsamt Baar habe die erforderlichen rechtlichen Vorkehrungen unter Ausübung sämtlicher dem betriebenen Schuldner zustehenden Rechte wahrzunehmen.\n\n7. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Schuldners, mit Bezug auf die Parteientschädigung zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.\n\nDer Schuldner war mit keinem dieser Anträge einverstanden und stellte auch keine eigenen\nAnträge. Somit konnte keine Einigung erzielt werden (act. 1/3).\n\n3. Das Betreibungsamt Baar forderte die Parteien an der Einigungsverhandlung gemäss Art. 10\nAbs. 1 der Verordnung über die Pfändung und Verwertung von Anteilen an Gemeinschaftsvermögen (VVAG) auf, ihre Anträge über die weiteren Verwertungsmassnahmen bis 19. Januar 2025 zu stellen. Der Schuldner beantragte in der E-Mail vom 18. Januar 2025, es sei\nunbedingt eine ordnungsgemässe Beendigung der sich in Liquidation befindenden Gesellschaft E.________ durchzuführen, um das auf ihn entfallende Liquidationsvermögen festzustellen (act. 1/3).\n\n"}