4. In der Beschwerdeantwort vom 20. März 2025 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 4). 5. Mit Eingabe vom 4. April 2025 nahm der Beschwerdeführer zur Beschwerdeantwort Stellung (act. 6). Erwägungen 1. Vorab ist die örtliche Zuständigkeit zu prüfen.