Folglich beträgt die Zeitersparnis mit dem Auto gegenüber dem Fahrrad bzw. E-Bike lediglich rund 15 Minuten pro Arbeitsweg. Vor diesem Hintergrund erscheint es möglich und zumutbar, dass der Beschwerdeführer, der Jahrgang jj. hat und soweit ersichtlich gesund ist, für den Arbeitsweg das Velo oder ein E-Bike benutzt. Bei schwierigen Witterungs- und Strassenverhältnissen könnte er die Strecke ausnahmsweise mit dem Taxi zurücklegen, was immer noch günstiger wäre als der Betrieb eines Autos.