2.1 Der Beschwerdeführer bringt – zusammengefasst – vor, sein Arbeitgeber habe die Notwendigkeit eines Autos explizit bestätigt, womit der Kompetenzcharakter nachgewiesen sei. Zudem arbeite er im Schichtbetrieb. Die damit verbundenen Arbeitszeiten liessen die Bewältigung des Arbeitswegs nur mittels eines Autos zu. Sein Arbeitsweg von Baar nach Sihlbrugg betrage 11 Kilometer pro Tag. Somit bedürfe er auch aufgrund seiner Arbeitssituation eines Autos für den Arbeitsweg, wodurch ebenfalls Kompetenzqualität begründet sei.