4. Am 12. März 2025 reichte der Beschwerdeführer beim Obergericht Zug eine erneute Beschwerde gegen die gleiche Verfügung – jedoch mit einer neuen Begründung – ein (act. 3). Mit Schreiben vom 18. März 2025 erklärte der Abteilungspräsident, dass diese Eingabe verspätet erscheine, nachdem der Beschwerdeführer ausgeführt habe, die Verfügung des Betreibungsamtes Baar am 27. Februar 2025 bei der Post abgeholt zu haben, und räumte ihm Gelegenheit ein, zur Frage der Verspätung Stellung zu nehmen (act. 4). 5. In der Beschwerdeantwort vom 21. März 2025 beantragte das Betreibungsamt Baar sinngemäss die Abweisung der Beschwerde (act. 5).