5. Es seien keine Verfahrenskosten zu veranschlagen. Seite 3/6 3. Mit Schreiben vom 12. März 2025 teilte der Abteilungspräsident den Parteien mit, dass über das Gesuch um aufschiebende Wirkung nach Eingang der Beschwerdeantwort des Betreibungsamtes Baar entschieden werde (act. 2).