Das Betreibungsamt pfändete die gesamten Einkünfte des Schuldners bis zur Deckung der betriebenen Forderungen in der Pfändung Nr. K.________ im ungefähren Gesamtbetrag von CHF 107'700.00 zuzüglich Zinsen und Kosten, längstens bis am 6. Januar 2026. Die Pfändungsurkunde vom 21. Februar 2025 wurde dem Beschwerdeführer am 27. Februar 2025 zugestellt (vgl. act. 1 Rz 6, act. 1/2). 2. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 10. März 2025 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs und stellte folgende Anträge (act. 1):