Damit sei es in unbestrittener Weise die Aufgabe des Betreibungsamtes, die von ihm selbst mit Schreiben vom 25. Oktober 2024 noch angekündigten Schritte betreffend Klage nach Art. 538 OR oder allenfalls zur Einsetzung eines Liquidators vorzunehmen. Weiter führe Patrick M. Hoch Folgendes aus: "Da nach unserer Auffassung eine Kündigung der Einfachen Gesellschaft nicht mehr notwendig ist, diese vielmehr mit dem Verzicht auf Versteigerung des Liquidationsanteils von Gesetzes wegen aufgelöst wird, besteht auch keine Möglichkeit für die Gesellschafter, sich der Auflösung zu widersetzen. Die Bestimmung von Art.