1.3 Der Beschwerdeführer teilte dem Betreibungsamt Zug mit Schreiben vom 30. Januar 2025 mit, dass er den Anspruch auf Auflösung der Gemeinschaft und Liquidation des Gemeinschaftsvermögens auf eigene Gefahr gemäss Art. 131 Abs. 2 SchKG übernehme (act. 5/1). Mit Verfügung vom 5. Februar 2025 bescheinigte das Betreibungsamt Zug die Abtretung gemäss Art. 131 Abs. 2 SchKG (act. 6/1). Damit hat der Beschwerdeführer kein aktuelles, praktisches Interesse mehr an der Beurteilung der Beschwerde gegen die Verfügung vom 8. Seite 5/7