9. In der Beschwerdeantwort vom 28. Januar 2025 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 3). 10. Mit Schreiben vom 29. Januar 2025 verzichtete der eingesetzte Verwalter unter Verweis auf sein Schreiben vom 23. Dezember 2024 auf die Einreichung einer Beschwerdeantwort und beantragte die Abweisung der Beschwerde unter Kosten- und Entschädigungsfolge (act. 4).