8. Mit Eingabe vom 20. Januar 2025 reichte der Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug Beschwerde ein und stellte folgendes Rechtsbegehren (act. 1): 1. Die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 8. Januar 2025 in der Pfändung Nr. H.________ sei aufzuheben. 2. Der eingesetzte Verwalter, Rechtsanwalt C.________, sei zu verpflichten, die zur Auflösung und Liquidation des Gemeinschaftsvermögens erforderlichen rechtlichen Vorkehrungen zu treffen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.