Eine entsprechende Bescheinigung würde ihm dann zugestellt werden. Verzichte er allerdings auf die Abtretung des Liquidationsanteils im Sinne von Seite 3/7 Art. 131 Abs. 2 SchKG, bitte ihn das Amt, dies schriftlich innert 10 Tagen nach Erhalt des Schreibens mitzuteilen. Die Verwertung würde dann über die Plattform "eGant" des Betreibungsamtes Zug und des Konkursamtes Zug erfolgen. Über den Zeitpunkt und die Steigerungsbedingungen würde er mit der Spezialanzeige informiert (act. 1/3).