1. D.________ und E.________ sind Gesellschafter der einfachen Gesellschaft "F.________" (später "G.________"; nachfolgend: Einfache Gesellschaft). Nachdem die Gesellschafter Kreditschulden gegenüber ihrer Grundpfandgläubigerin nicht mehr beglichen hatten, liess diese mittels Betreibung auf Grundpfandverwertung Grundstücke der Gesellschafter versteigern, woraus ein Überschuss von CHF 240'143.25 resultierte, der bei der Depositenstelle hinterlegt ist.