3.2 Wie den Akten zu entnehmen ist, versuchte das Betreibungsamt Hünenberg in einem ersten Schritt, den Zahlungsbefehl der Beschwerdeführerin an deren Geschäftssitz zuzustellen. Nachdem der Zustellversuch erfolglos geblieben war und die Gesellschaft auch auf schriftliche Abholungsaufforderungen nicht reagiert hatte, erteilte es dem Betreibungsamt Bezirk Weinfelden den Auftrag, den Zahlungsbefehl dem Verwaltungsrat der Gesellschaft rechtshilfeweise an dessen Wohnort zuzustellen. Gemäss der Bescheinigung auf dem Zahlungsbefehl wurde der Zahlungsbefehl am 3. September 2024 vom Verwaltungsrat entgegengenommen.