3. Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie sei seit dem 27. Juni 2024 im Handelsregister an der Adresse G.________, 6331 Hünenberg, eingetragen. Vor dem 27. Juni 2024 habe sie ihren Sitz im H.________, 6331 Hünenberg, gehabt. Am Sitz der Gesellschaft, G.________, Hünenberg, sei nie ein Zahlungsbefehl zugestellt worden. Somit sei die Zustellung des Zahlungsbefehls an der Adresse H.________, Hünenberg, nicht an eine gültige Geschäftsadresse erfolgt. Aus diesem Grund sei ihr der Zahlungsbefehl auch nie zugestellt bzw. an das Organ B.________ weitergeleitet worden.