6. Mit Eingabe vom 3. März 2025 (Datum Postaufgabe: 10. April 2025) reichte die Beschwerdeführerin eine – nicht unterzeichnete – Stellungnahme ein. Der Abteilungspräsident sandte die Eingabe mit Einschreiben vom 15. April 2025 an B.________ mit der Aufforderung, diese zu unterzeichnen, ansonsten sie nicht berücksichtigt werden könnte (act. 6). Das Einschreiben kam mit dem postalischen Vermerk "nicht abgeholt" an das Obergericht zurück (act. 7). Seite 3/5 Erwägungen