3. Nachdem der Gläubiger am 13. Dezember 2024 das Fortsetzungsbegehren eingereicht hatte (act. 3/7), stellte das Betreibungsamt Hünenberg am 17. Dezember 2024 die Konkursandrohung aus (act. 3/11). Nach erfolglosem Zustellungsversuch am Domizil der Beschwerdeführerin im G.________, Hünenberg, sandte es zwei Abholungsaufforderungen an diese Adresse (vgl. act. 3/8-9). Am 10. Februar 2025 beauftragte das Betreibungsamt wiederum das Betreibungsamt Bezirk Weinfelden, Thurgau, die Konkursandrohung rechtshilfeweise an den einzigen Verwaltungsrat der Beschwerdeführerin zuzustellen (act. 3/10).