2. Am 20. Juni 2024 stellte das Betreibungsamt Hünenberg in der von D.________, E.________ [Ort], Deutschland (nachfolgend: Gläubiger), gegen die Beschwerdeführerin angehobenen Betreibung Nr. F.________ den Zahlungsbefehl aus (act. 3/6). Zum damaligen Zeitpunkt befand sich die Domiziladresse der Beschwerdeführerin im H.________ in 6331 Hünenberg. Mit Publikationsdatum vom 27. Juni 2024 verlegte die Beschwerdeführerin ihr Domizil an die Adresse G.________ in Hünenberg. Nach einem erfolglosen Zustellversuch am neuen Domizil sandte das Betreibungsamt zwei Abholungseinladungen an diese Adresse (act. 3, act. 3/3-4).