1. Auf Begehren der B.________ (nachfolgend: Betreibungsgläubigerin) stellte das Betreibungsamt Zug am 30. Januar 2025 in der Betreibung Nr. C.________ gegen die A.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) den Zahlungsbefehl für eine Forderung von CHF 9'442.60 nebst Zins zu 5 % seit 31. Januar 2025 sowie für Verzugszins von CHF 1'247.20 und Mahngebühr von CHF 100.00 aus. Der Zahlungsbefehl wurde am 6. Februar 2025 von D.________, Verwaltungsrat der Domizilhalterin E.________ AG, entgegengenommen.