5. Nach dem Gesagten ist eine Rechtsverzögerung zu bejahen. Das Konkursamt ist aufzufordern, das Konkursverfahren der B.________ AG innert nützlicher Frist abzuschliessen. 6. Das Verfahren vor der Aufsichtsbehörde ist, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen, kostenlos und es werden keine Entschädigungen zugesprochen (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG; Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG). Urteilsspruch 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird das Konkursamt aufgefordert, das Konkursverfahren der B.________ AG beförderlich weiterzuführen und abzuschliessen.