Das wäre mit dem Gebot rechtsgleicher Behandlung nicht vereinbar. Es ist Aufgabe des Regierungsrates als administrative Aufsichtsbehörde, geeignete Massnahmen zu treffen und auf die Behebung eines personellen Missstandes beim Konkursamt unmittelbar einzuwirken (vgl. Urteil des Obergerichts Zug BA 2023 8 vom 2. Mai 2023 E. 3). Seite 4/5 4. 4.1 Insgesamt sind seit der Eröffnung des Konkursverfahrens über die B.________ AG fünf Jahre vergangen und die Frist für die Durchführung des Konkursverfahrens wurde bereits mehrmals verlängert. Diese Verfahrensdauer ist für ein eher einfaches Konkursverfahren deutlich zu lang.